Chiropraktisches Behandlungskonzept nach BIC
Ein Wort zur Anatomie
Durch unsere Wirbelsäule läuft das Rückenmark. Dieses verbindet alle Organe über Nerven mit dem Gehirn. Blockaden und Fehlstellungen einzelner der insgesamt 24 Wirbelkörper können zu Störungen nahezu aller Organe führen.
Die Chiropraktik dient zur Behandlung funktioneller Gelenkbeschwerden und zur Behebung von Fehlstellungen. Bei Rückenschmerzen zählt sie zu den wichtigsten Behandlungsmethoden überhaupt. Aber auch andere Schmerzen und Funktionsstörungen des menschlichen Körpers werden durch die Chiropraktik therapiert. Fehlstellungen in den Gelenken und Blockaden werden durch gezielte, sanfte chiropraktische Handgriffe behoben.
Die Chiropraktik eignet sich neben der Behandlung lokaler Beschwerden/Schmerzen des Bewegungsapparates auch zur Therapie anderer Beschwerden.
Einige Beispiele
- Lumbalgien, Neuralgien, „Ischias“
- diffusen Rückenschmerzen
- Schulter-Arm-Syndrom
- Tortikollis
- nicht pathologische Beinlängendifferenzen, Beckenschiefstand
- Epicondylitis (Golf- und Tennisarm)
- Knieprobleme
- Hüftbeschwerden
- Kopfschmerzen, Migräne
- Schwindel, Tinnitus
- Atmungsstörungen, Brustraumschmerz
Die strukturelle Osteopathie behandelt den aktiven und passiven Bewegungsapparat des Menschen. Sie beschäftigt sich vornehmlich mit der Biomechanik von Gelenken, den Muskeln, Bändern, Gefäßen und der Lymphe. Der wichtigste Grundsatz hierbei ist die Regel, dass ein Organ solange nicht gesund werden kann, solange die Körperflüssigkeiten in diesem betroffenen Organ nicht harmonisch fließen. In der Regel kombinieren wir Ihre chiropraktische Behandlung sehr wirkungsvoll mit anderen Therapiemethoden wie z.B. Schröpfen, Neuraltherapie, Akupunktur, Laserakupunktur, klassischer Massage etc.
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Dauer der Behandlung
Ihr Verhalten nach der Behandlung
Die Kosten der Behandlung
Die Kosten für die Behandlung sind streng an die Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 angelehnt. Sie werden von allen Privatkassen zu wesentlichen Anteilen übernommen. Auch die Kostenteilübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel gewährleistet.
Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren Zuschüsse. Je nach Therapie ergibt sich in der Regel bei der Erstuntersuchung/Erstbehandlung eine Summe von ca. 90€ und den Folgehandlungen von ca. 70-80€. Zum Monatsende erhalten Sie eine Rechnung die Sie bequem innerhalb der nächsten 14 Tagen zahlen können.