Es gibt immer ein erstes Mal: Die meisten unserer Patienten kommen von der klassischen Schulmedizin und sind mitunter zunächst skeptisch gegenüber unseren Heilverfahren. In unserer Infothek möchten wir Ihnen typische Fragen beantworten, die Ihnen mehr über unsere heilpraktische Tätigkeit verraten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Der Berechnung meiner therapeutischen Behandlungen liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.
Ich berechne die Beträge entsprechend der Erstattungskosten der Privatkassen.
Kostenübernahme durch Private Krankenkassen:
Die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker werden in der Regel von den Privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen bei gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes erstattet. Auch die Beihilfestellen (Beamte und Post) erstatten die Kosten anteilig.
Leider übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Allen Patienten wird eine Rechnung am Ende des Monats erstellt. Sie haben dann 30 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.
Wir rechnen nach der GebüH von 1985 ab!
Fragen Sie Ihr/en Steuerberater/in!
Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?
Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung ebenfalls genug Zeit einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.
Finanzierung
Um auch allen Patienten die Therapie zu ermöglichen, bieten wir für einkommensschwächere Menschen (Studenten, Schüler, Rentner, etc.) flexible Lösungen an. Entscheiden Sie selbst, ob Sie in 3, 4 oder 6 Raten zahlen möchten.
Sprechen Sie mit uns über ihr persönliches Gesundheitsbudget in der Naturheilpraxis Mike Stock. Bitte scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Behandlungsvertrag Auszug:
(Kostenübernahme durch Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für die naturheilkundliche Therapie oder verordnete Heilmittel. Falls Sie privatversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten in der Regel erstattet werden. Da die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen sehr unterschiedlich und auf Basis von Einzelfallprüfung gehandhabt wird, ist es auch möglich, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Die Höhe der Behandlungskosten ist, soweit nicht anders vereinbart, von den Leistungen der Versicherer unabhängig. Auch der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig von der Kostenübernahme durch gesetzliche, private oder Zusatzversicherungen. Die Rechnungsbeträge sind daher vom Patienten selbst zu zahlen und können nicht vom Leistungserbringer zurückgefordert werden.)
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
WHO-Liste Akupunktur
Liste der Erkrankungen, die laut WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) mit Akupunktur behandelt werden können!